FIGU ‹Freie Interessengemeinschaft Universell› und Was ist ein gerechter Mensch

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FIGU ‹Freie Interessengemeinschaft Universell› Ptaah, 693. Kontakt, 31. Oktober 2017 und Was ist ein gerechter Mensch von ‹Billy› Eduard Albert Meier

FIGU ‹Freie Interessengemeinschaft Universell› Ptaah, 693. Kontakt, 31. Oktober 2017

Im Gebrauch erweitert und genannt als ‹Freie Interessengemeinschaft für Grenz- und Geisteswissenschaften und Ufologiestudien›

1. Der Begriff, Name und Titel ‹FIGU Freie Interessengemeinschaft Universell› verkörpert für die Gemeinschaft und alle deren Mitglieder den Zustand der völlig religions- und politikfreien Unabhängigkeit, Unterdrückungsfreiheit und der uneingeschränkten Selbstbestimmung in vereinsgegebener Weise; dies jedoch in Berücksichtigung der zu befolgenden Erlasse, Gesetze und Verordnungen des Staates, die in Notwendigkeit herrschend den ordentlichen übersichtlichen Zustand des Geordnetseins der Staatsordnung gewährleisten.

a. Das ‹Freie› der ‹FIGU Freie Interessengemeinschaft Universell› bestimmt das absolute Freisein und Freibleiben der Gemeinschaft hinsichtlich jeglicher Form äusserer Bindungen und Kontrakte usw. mit der ‹Freie Interessengemeinschaft Universell› aussenstehenden privaten oder juristischen Personen sowie Gruppierungen und Organisationen usw.

b. Das ‹Freie› der ‹FIGU Freie Interessengemeinschaft Universell› bestimmt für alle deren Mitglieder die absolute Freiheit in jeder persönlichkeitsbezogenen Beziehung, sei es hinsichtlich eigener Bestimmungen, Entscheidungen, Handlungen, Taten und Verhaltensweisen usw., folglich diese in jeder Form eigenständig in persönlicher Selbstverantwortung gefasst und ausgeführt werden

2. Wie der Staat zur Aufrechterhaltung der Ordnung eigener Erlasse, Gesetze und Verordnungen usw. bedarf, ist dies auch unumgänglich für die ‹FIGU Freie Interessengemeinschaft Universell›, folglich sich jede Person freiwillig in diese einordnet, wenn sie Mitglied der Gemeinschaft wird, weil nur durch die gesetzte Ordnung und deren Befolgung die ‹FIGU Freie Interessengemeinschaft Universell› Bestand haben und in fortschrittlicher Weise Erfolg bringen kann.

3. Der Sinn des ‹Frei› resp. ‹Freie› der ‹FIGU Freie Interessengemeinschaft Universell› entspricht einem völligen Freisein von äusseren und dem Gemeinschaftswert ‹Frei› entgegenwirkenden fremden Abkommen, Abschlüssen, Absprachen, Ausgleichen, Bestimmungen, Bündnissen, Forderungen, Kontrakten, Übereinkommen, Übereinkünften und Vereinbarungen usw., die den Sinn der Gemeinschaftsfreiheit in bezug auf das freie Handeln, Tun und freiheitliche Verhalten in irgendwelcher Weise einschränken würden.

4. Hinsichtlich FIGU-eigener Angelegenheiten muss die absolute Bestimmungs- und Handlungsfreiheit der ‹FIGU Freie Interessengemeinschaft Universell› in jedem Fall allzeitlich gewährleistet sein, wobei diese jedoch mit der vorherrschenden Staatsordnung und deren Erlassen, Gesetzen und Verordnungen usw. vereinbar sein müssen.

5. Mündliche oder schriftliche Beschlüsse, Kontrakte oder sonstige Vereinbarungen zwischen der ‹FIGU Freie Interessengemeinschaft Universell› und ihr aussenstehenden Parteien jeder Art dürfen nicht erfolgen, wenn damit die FIGU-eigene direkte Bestimmungsfreiheit und direkte Kontrolle einer Sache oder eines Zustandes usw. durch die ‹FIGU Freie Interessengemeinschaft Universell› unterlaufen oder gefährdet wird.

6. Mündliche oder schriftliche Beschlüsse, Kontrakte oder sonstige Vereinbarungen zwischen der ‹FIGU Freie Interessengemeinschaft Universell› und ihr aussenstehenden Parteien dürfen nur dann erfolgen, wenn es sich um Sicherheitsaspekte, Schadengutmachungen und dergleichen, wie auch um exakt berechnete und in verantwortbarem Rahmen notwendige Belehnungen handelt. (Anm. Ptaah: Belehnungen = Hypotheken, Versicherungen usw.)

7. Mündliche oder schriftliche Beschlüsse, Kontrakte oder sonstige Vereinbarungen zwischen der ‹FIGU Freie Interessengemeinschaft Universell› und ihr aussenstehenden Parteien dürfen nur dann erfolgen, wenn es sich um unumgängliche Erfordernisse bezüglich neuerungs-, ordnungs-, sicherheits- oder instandhaltungsbedingte fremdhandwerkliche Dienstbarkeiten und spezielle Arbeitsbereiche handelt, wofür FIGUfremde spezialisierte Arbeitskräfte zugezogen werden müssen.

8. Die Mitglieder der ‹FIGU Freie Interessengemeinschaft Universell› sind umfänglich frei in ihren Gedankenweisen sowie in ihren Ansichten und Meinungen, wodurch sie in dieser Hinsicht auch absolut frei selbstbestimmend ihre eigenen Entscheidungen für ihr Handeln, Tun und Verhalten treffen und umsetzen müssen.

9. Die Mitglieder der ‹FIGU Freie Interessengemeinschaft Universell› bemühen sich hinsichtlich ihrer inneren und äusseren Freiheit nach ihrem eigenen Willen und mentalen Vermögen absolut frei um ihre persönliche Selbstverwirklichung, ihre eigene Meinungsfreiheit und um die Freiheit sowie die Belange der FIGU-Gemeinschaft.

10. Die ‹FIGU Freie Interessengemeinschaft Universell› als solche, wie auch alle ihre Mitglieder jeder Gruppierung, haben im Rahmen der Freiheit und gemäss der staatlichen und der FIGU-Ordnung alles in der Weise in Eigenverantwortung zu tun, was in persönlicher Logik und klarem Wissen sowie in Verstand und Vernunft für richtig befunden wird.

11. Die Freiheit ist als Möglichkeit zu verstehen, ohne Zwang oder sonstige negative Beeinflussung in gründlich bedachter und richtiger Weise wählen und entscheiden zu können, wobei umfassend gleichzeitig FIGU-eigene sowie staatlich-rechtliche Dimensionen und Ordnungen menschlich, freiheitlich, friedlich, psychologisch, sozial und kulturell bedacht und berücksichtigt werden müssen.

12. Die Freiheit der ‹FIGU Freie Interessengemeinschaft Universell› als solche ist weder religiös, sektiererisch noch politisch, doch in bezug auf eine politische Tätigkeit ist es allen FIGU-Mitgliedern freigestellt, eigens frei nach ihrem Willen und Ermessen politisch agieren zu können.

13. Alle FIGU-Mitglieder gehören weder einer Religion noch einer religiösen oder sonstigen Sekte wie auch keinen staatlich und rechtlich strafbaren Gruppierungen oder Organisationen an.

14. Das ‹Freie›, ‹Freisein› und die ‹Freiheit› der ‹FIGU Freie Interessengemeinschaft Universell› entspricht einem Zustand, der erlaubt, dass die Gemeinschaft und jedes Mitglied in jeder Beziehung eigens gemäss der gemeinschafts- und staatskonformen entsprechenden Ordnung handeln, wie auch rechtschaffen die zur Verfügung stehenden Anlagen und deren Möglichkeiten nutzen darf und kann, ohne von irgendwelchen äusseren Drängen und Zwängen beeinträchtigt zu werden.

a. Die ‹FIGU Freie Interessengemeinschaft Universell› pflegt ihre rechtschaffenen Erwartungen, Gewohnheiten, Konventionen, Moralvorstellungen, ihr Handeln, Tun und Verhalten sowie ihre festgelegte Ordnung usw. völlig frei und nutzt diese Werte als Schlüssel zur Pflege ihrer Ehre, Würde, Freiheit und des Friedens.

b. Das ‹Freie› der ‹FIGU Freie Interessengemeinschaft Universell› gewährleistet bei Einhaltung und Erhalt der Gesetze, Erlasse und Verordnungen usw. des Staates sowie der Gemeinschaftsordnung in jedem Fall die persönliche Freiheit der Gemeinschaftsmitglieder, wie auch die uneingeschränkte bürgerliche und menschliche Freiheit. Das also entspricht exakt dem Konzept, das Quetzal und ich zusammen mit unserem Gremium für den Begriff, den Namen und Titel für die ‹FIGU Freie Interessengemeinschaft Universell› ausgearbeitet hatten und das als Einführung und Vorspann für die Satzungen gedacht war.

Ptaah; 693. Kontakt, 31. Oktober 2017

Was ist ein gerechter Mensch

01. Ein Mensch kann als ‹Gerechter› bezeichnet werden, wenn er alle seine als Mensch würdigen Pflichten erfüllt;

02. wenn er den Frieden pflegt und ihn auch lebt;

03. wenn er grosszügig den Menschen in jeder Beziehung die Freiheit gewährt;

04. wenn er alles Böse, alles Falsche, alles Ungerechte und Schlechte, alle Unehrlichkeit von sich weist;

05. wenn er allen Schaden gegen Mitmenschen, die Systeme der Natur und die Fauna und Flora bewusst vermeidet;

06. wenn er alles Gute und Positive liebt und pflegt;

07. wenn er in wahrer Liebe lebt, wächst und sich diesbezüglich immer weiterentwickelt;

08. wenn er in umfänglicher Rechtschaffenheit sein Leben führt;

09. wenn er frei ist von persönlichen unguten, negativen und schadenbringenden Absichten und Interessen;

10. wenn er rundum reinen Gewissens ist;

11. wenn er die Nächstenliebe/Mitmenschenliebe und die Liebe zur Natur und deren Fauna und Flora pflegt;

12. wenn er ein klares und sauberes Gewissen pflegt;

13. wenn er nicht einer süchtigen Anhänglichkeit an den materiellen Wohlstand verfallen ist;

14. wenn er Ordnung und Reinlichkeit in allen Dingen pflegt;

15. wenn er in guter Weise nach den schöpferischen Gesetzen und Geboten lebt;

16. wenn er sein Bewusstsein in schöpferischer Weise zur persönlichen Evolution nutzt;

17. wenn er in seinem Sinnen, Trachten und Handeln ehrenvoll und würdevoll ist und diese Werte in dieser Weise lebt;

18. wenn er alle Zerstörung der Natur und deren Fauna und Flora vermeidet;

19. wenn er in jeder ihm möglichen Beziehung den Mitmenschen, der Natur und deren Fauna und Flora hilfreich ist;

20. wenn er bewusst die Tugenden pflegt und sie in jeder erdenklichen Situation auch auslebt;

21. wenn er die Gaben und Möglichkeiten seines Bewusstseins zur persönlichen und der Mitmenschen Evolution nutzt;

22. wenn er seiner Sprache eine klare, lehrende und verständliche Ausdrucksweise verleiht;

23. wenn er der unsagbaren Schönheit der gesamten universellen Schöpfung Ehre und Würde verleiht;

24. wenn er die ganzen Werte und die Anmut aller schöpferischen Schätze und deren Erhabenheit würdigt;

25. wenn er für sein Leben in ehrwürdiger Weise bewusst seinen Dank zum Ausdruck bringt und ihn pflegt;

26. wenn er alles Schöpferische als hauptsächliche Kräfte aller Existenz besinnlich und ehrenvoll würdigt;

27. wenn er die Schöpfung-Universen als solche anerkennt und alle Ehre und Würde für sie aufbringt;

28. wenn er in bezug auf das Wohlergehen der Menschen und aller Lebensformen immer hilfreich ist;

29. wenn er trotz dem Besitz vieler materieller Güter sich nicht über die Mitmenschen erhebt;

30. wenn er voll Verstand, Vernunft und Logik geltende Menschenrechte und Gesetze beurteilt und danach handelt;

31. wenn er trotz ihm gewährter Macht verantwortungsbewusst, bescheiden, anständig und integer bleibt;

32. wenn er sein Bewusstsein mit dem Licht und der ‹Lehre der Wahrheit, des Geistes und des Lebens› erleuchtet;

33. wenn er nicht einem Glauben, sondern gemäss der schöpferischen Wirklichkeit und deren Wahrheit denkt und lebt.

Billy, SSSC, 12. Januar 2018, 23.50 h